Jede Schule erhält einen kostenlosen Wasserhahn. Jetzt bis zu 75 % Zuschuss!
Als Unterzeichner der „Vereinbarung über gesunde Ernährung in Schulen“ ist es das oberste Ziel von Sprankle, jede Schule mit einer Wasserzapfstelle auszustatten.
Gemeinsam mit JOGG haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Schulen zu beraten und zu ermutigen, kostenloses Trinkwasser aus einer Wasserzapfstelle anzubieten. Auf diese Weise hoffen wir, junge Menschen für die Vorteile des Trinkens von Leitungswasser zu sensibilisieren und zuckerhaltige Softdrinks zu verbieten.
Leitungswasser aus dem Wasserhahn: Billig, lecker und gesund!
Um das Trinken von Leitungswasser zu fördern, wurde die Subventionsregelung für Wasserhähne eingeführt. Dieser Zuschuss wird es Hunderten von Schulen ermöglichen, finanzielle Unterstützung für den Kauf einer Wasserleitung zu erhalten. (Und damit ist der Kauf eines Wasserhahns doch fast kostenlos).
Die Frist für die Einreichung von Rechnungen im Rahmen der dritten Runde der Finanzhilfe läuft bis zum 19. April 2021. Die Schulen werden in der zweiten Maiwoche über die Zuteilung informiert.
Ausweitung der Subventionsregelung für Wasserentnahmestellen auf VO und MBO
Ziel ist es, so viele Wasserzapfstellen wie möglich an Bildungsstandorten einzurichten. In der ersten Phase galt das Programm zur Bezuschussung von Wasserhähnen nur für Grundschulen. In der Sekundarstufe und in der Berufsausbildung der Sekundarstufe II kann man die zweite Runde des Subventionsprogramms in Anspruch nehmen. Bei all unseren Jugendlichen und Kindern im Schulalter gibt es viel für die Gesundheit zu tun, und die Einrichtung einer Wasserzapfstelle ist daher ein kleiner Schritt in Richtung „Jugend mit gesundem Gewicht“.
Ist Ihre Schule bereit für einen neuen Wasserhahn? Wir informieren Sie gerne weiter. Auch für eine Sprudelmaschine zu Hause oder im Büro sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Anspruch auf bis zu 75 % der entstandenen Kosten
In der zweiten Runde des Programms zur Bezuschussung von Wasserzapfstellen werden den Schulen 75 % der Kosten für den Kauf, den Bau und die Wartung von ein oder zwei Wasserzapfstellen erstattet.
Der Höchstbetrag liegt bei 2.000,00 € für Wasserhähne im Freien und bei 1.000,00 € für Wasserhähne in Gebäuden. In beiden Fällen trägt die Schule also 25 % der Kosten selbst.
Nehmen Sie hier direkt Kontakt mit einem unserer Berater auf;
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des richtigen Wasserspenders für Ihre Schule.
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