Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Allgemeines

a. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Beratungen, Verträge und (Rechts-)Handlungen zwischen Sprankle B.V. und seinem Kunden.
b. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

2. Angebote und Vereinbarungen

a. Alle Angebote von Sprankle B.V. sind unverbindlich und maximal einen Monat lang gültig.
b. Sprankle B.V. kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthalten.
c. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, Montage- und Installationskosten sowie aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Kosten, einschließlich Reisekosten.
d. Sprankle B.V. behält sich das Recht vor, einen Umweltbeitrag in Rechnung zu stellen, um die EU-Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu erfüllen.
e. Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige und/oder Folgeaufträge.
f. Alle Angaben über technische Daten, Anwendungen, Preise, Lieferzeiten und sonstige Informationen in Verkaufsprospekten, Anzeigen, Katalogen, Angeboten, Preislisten und sonstigen Beschreibungen von Sprankle B.V. haben lediglich Hinweischarakter und sind daher für Sprankle B.V. nicht verbindlich.

3. Vollzug der Vereinbarung

a. Die Ausführungs- und Lieferfristen von Sprankle B.V. sind Richtwerte.
b. Sprankle B.V. ist berechtigt, den Vertrag in Teilen auszuführen und diese Teile separat in Rechnung zu stellen.
c. Zur Vorbereitung und Durchführung der Montage-, Installations- und Aufstellungsarbeiten (im Folgenden: “Montage”) sind die Montageplätze vom Auftraggeber zugänglich zu machen und zugänglich zu halten.
d. Der Auftraggeber leistet Sprankle B.V. jede nach vernünftigem Ermessen erforderliche Unterstützung. Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber den Monteuren von Sprankle B.V. kostenlos Hilfskräfte, elektrische Energie, Wasser usw. zur Verfügung.
e. Wenn die Monteure von Sprankle B.V. aufgrund von Umständen, die nicht vom Willen von Sprankle B.V. abhängen, nicht in der Lage sind, die Montage regelmäßig durchzuführen, oder außerhalb der normalen Arbeitszeiten arbeiten müssen, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
f. Die Montage gilt als abgeschlossen, wenn die Monteure ihre Arbeit beendet haben und die Ware von ihnen in Betrieb genommen wurde. Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit, die Montage zu prüfen, und nach der Prüfung gilt die Montage als abgenommen.
g. Wenn die Absätze a bis f dieses Artikels vom Auftraggeber nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden, hat Sprankle B.V. das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
h. Sprankle B.V. ist befugt, Dritte einzuschalten und eine eventuelle Haftungsbeschränkung dieser Dritten im Namen des Kunden zu akzeptieren.

4. Änderungen und Annullierungen

a. Eine Bestellung kann nicht storniert werden. Änderungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
b. Der Antrag auf Änderung sollte schriftlich gestellt werden.
c. Die Kosten, die Sprankle B.V. an Dritte weitergibt, gehen jedoch immer zu Lasten des Kunden.
d. Wird der Antrag auf Änderung nicht rechtzeitig gestellt, werden die vollen Kosten des Auftrags in Rechnung gestellt.
e. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zusätzliche Arbeiten auszuführen, so passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig schriftlich und in gegenseitiger Absprache entsprechend an. Sprankle B.V. kann dafür zusätzliche Gebühren verlangen.
f. Vereinbaren die Parteien, die Vereinbarung zu ändern oder zusätzliche Arbeiten auszuführen, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Erfüllung der Vereinbarung auswirken. Sprankle B.V. wird den Kunden so schnell wie möglich informieren.
g. Sprankle B.V. hat das Recht, die Bestellung aus Gründen zu stornieren, die von ihr selbst ausgehen.

5. Art der Lieferung: einschließlich Eigentumsvorbehalt

a. Jede Lieferung von Waren durch Sprankle B.V. an den Kunden erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sprankle B.V., einschließlich Zinsen und Kosten, ordnungsgemäß und vollständig erfüllt hat.
b. Der Kunde hat nicht das Recht, diese Güter zu veräußern, zu belasten, zu verpfänden oder anderweitig in die Verfügungsgewalt Dritter zu bringen, es sei denn, Sprankle B.V. hat schriftlich zugestimmt. Bei Zuwiderhandlung verwirkt der Kunde im Namen von Sprankle B.V. eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 €, unbeschadet des Rechts von Sprankle B.V., anstelle einer solchen Vertragsstrafe eine vollständige Entschädigung zu fordern.
c. Solange der Kunde nicht alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sprankle B.V. ordnungsgemäß und vollständig erfüllt hat, hat Sprankle B.V. das Recht auf ungehinderten Zugang zu den Waren.
d. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an dem Ort, an dem Sprankle B.V. seine Geschäfte führt.
e. Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Lieferung an dem Ort erfolgt, an dem der Kunde sein Unternehmen betreibt, hat Sprankle B.V. seine Lieferverpflichtung erfüllt, und die Ware gilt als geliefert, wenn sie dem Kunden die Ware anbietet.
f. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung der von Sprankle B.V. zu liefernden Waren vollständig mitzuwirken. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die zu liefernde Ware nicht auf die erste Aufforderung von Sprankle B.V. hin abholt oder, wenn eine Lieferung an seine Adresse ausdrücklich vereinbart wurde, die Annahme der zu liefernden Ware verweigert.
g. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, so gehen die Kosten für Rückfracht, Lagerung und sonstige notwendige Kosten zu Lasten des Kunden. In diesem Fall lagert Sprankle B.V. die Waren für maximal 30 Tage nach dem Angebot. Der Kunde kann dann die Ware gegen Barzahlung des gesamten geschuldeten Betrags abholen, zuzüglich einer Vertragsstrafe von 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 750 €. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist kann Sprankle B.V. über die Waren frei verfügen.

6. Preise, Gebühren und Zahlung

a. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne dass sich der Auftraggeber auf eine Aussetzung, einen Abzug oder eine Aufrechnung berufen kann. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtungen nicht aus.
b. Wenn der Kunde Bemerkungen und/oder Beobachtungen zu den von Sprankle B.V. versendeten Rechnungen hat, muss er sich innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Sprankle B.V. beschweren. Erfolgt innerhalb der oben genannten Frist keine Reklamation, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber mit der Ausführung der Arbeiten durch Sprankle B.V. und der entsprechenden Rechnung einverstanden ist.
c. Der Kunde ist jederzeit und unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, auf erste Aufforderung von Sprankle B.V. eine Sicherheit für die Zahlung des an Sprankle B.V. aufgrund des Vertrags zu zahlenden Betrags zu leisten. Die angebotene Sicherheit muss so beschaffen sein, dass die Forderung einschließlich der darauf anfallenden Zinsen und Kosten ordnungsgemäß gedeckt ist und dass Sprankle B.V. sie ohne Schwierigkeiten eintreiben kann. Jede Sicherheit, die später unzureichend wird, muss auf erste Aufforderung von Sprankle B.V. durch eine angemessene Sicherheit ergänzt werden.
d. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug; ab dem Zeitpunkt des Verzugs sind auf den geschuldeten Betrag die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen.
e. Alle Kosten, die Sprankle B.V. für die gerichtliche und außergerichtliche Befriedigung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden nach der Staffel der außergerichtlichen Inkassokosten berechnet, mit einem Mindestbetrag von 250 €.

7. Aussetzung des Abkommens

a. Sprankle B.V. ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt oder zu erfüllen droht.
b. Die Befugnis zur Aussetzung erlischt, wenn der Kunde Sprankle B.V. eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geleistet hat.
c. Die Aussetzung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
d. Wenn Sprankle B.V. durch die Aussetzung des Vertrages Schaden erleidet und/oder dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
e. Sprankle B.V. haftet nicht für Schäden, die der Kunde infolge der Aussetzung erleidet.

8. Vorläufige Beendigung und Auflösung des Abkommens

a. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nur mit ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
b. Sprankle B.V. ist berechtigt, den Vertrag sofort, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn:
– der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt;
– der Kunde in Konkurs gegangen ist oder ihm Zahlungsaufschub gewährt wurde, (das Unternehmen des) Kunden liquidiert oder aufgelöst wurde oder anderweitig zahlungsunfähig zu sein scheint,
– Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn die Erfüllung für Sprankle B.V. nicht zumutbar ist;
c. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind alle Forderungen von Sprankle B.V. gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.

9. Kauf-, Dienstleistungs-, Miet-, Leasing- und Darlehensverträge

a. Wenn sich der Vertrag (teilweise) auf den Kauf mit Service, die Miete, das Leasing oder die Leihe eines oder mehrerer Wasserkühler erstreckt, ist der Kunde verpflichtet, die Wartung, die Filter, die Zutaten und die dazugehörigen Artikel bei Sprankle B.V. oder bei einem von Sprankle B.V. zu bestimmenden Dritten zu kaufen.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gemietete, gepachtete oder geliehene Objekt mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Dazu gehört, dass der Auftraggeber Risiken wie Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden in Bezug auf das gemietete, gepachtete oder geliehene Objekt angemessen versichern muss. Der Kunde ist verpflichtet, Sprankle B.V. auf Anfrage eine Kopie der Versicherungspolice zur Verfügung zu stellen.
c. Sprankle B.V. ist berechtigt, Änderungen an den Waren vorzunehmen oder ähnliche neue oder überarbeitete Waren zu platzieren, um zuvor platzierte Waren zu ersetzen.
d. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu bewegen oder Veränderungen an ihnen vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
e. Der Dienstleistungs-, Miet-, Pacht- oder Leihvertrag wird für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vereinbarung wird automatisch um 12 Monate verlängert. Die Kündigung sollte mindestens 3 Monate vor dem (verlängerten) Ablaufdatum erfolgen.
f. Bei Beendigung des Miet-, Pacht- oder Leihvertrages ist Sprankle B.V. berechtigt, die Ware sofort zurückzunehmen. Sprankle B.V. hat das Recht, die Kosten für Einsätze und Arbeitsstunden zu den jeweils gültigen Tarifen pro Standort in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die gleichzeitige Abholung jedes weiteren Geräts am selben Ort werden nach Aufwand berechnet, wobei pro Gerät mindestens eine halbe Stunde Arbeit anfällt.
g. Der Kunde muss die gemieteten, geleasten oder geliehenen Geräte in demselben Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat, mit Ausnahme von Abnutzungserscheinungen aufgrund des normalen Gebrauchs.
h. Wenn die Bestimmungen dieses Artikels vom Kunden nicht oder nur unzureichend eingehalten werden, verwirkt der Kunde ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von 5.000,00 € zugunsten von Sprankle B.V., unbeschadet des Rechts von Sprankle B.V., anstelle dieses Bußgeldes eine vollständige Entschädigung zu fordern.
i. Wenn Vorführ- oder Leihmodelle nicht innerhalb eines Monats nach Bereitstellung durch den Kunden an Sprankle B.V. zurückgegeben werden, werden diese Modelle von Sprankle B.V. nicht zurückgenommen. In diesem Fall handelt es sich um einen Kaufvertrag, einen Darlehensvertrag oder einen Mietvertrag. Sprankle B.V. fakturiert dann zu den dann gültigen Preisen.
j. Das Nettobetriebsleasing endet von Rechts wegen, wenn der Auftraggeber die Kaufoption ausübt. Der Kunde muss dies Sprankle B.V. mindestens drei Monate vor dem Enddatum des Mietvertrags per Einschreiben mitteilen. Übt der Kunde die Kaufoption nicht aus, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, es sei denn, der Kunde kündigt den Mietvertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit per Einschreiben. Für die Verlängerung gelten weiterhin die gleichen Pachtbeträge,
k. Ein Kauf-, Dienstleistungs-, Miet- oder Leihvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag per Einschreiben spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages. Die gleichen (indexierten) Beträge werden auch für die Verlängerung gelten.

10. Verpackung von CO2-Flaschen

a. Sprankle B.V. hat das Recht, vom Kunden eine Kaution für die Nutzung von CO2-Flaschen zu verlangen. Dieses Pfand wird dem Kunden bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe der CO2-Flaschen zurückerstattet.
b. Bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung der CO2-Flaschen muss der Kunde an Sprankle B.V. zahlen: 150 € pro Flasche (ohne Zubehör), 40 € pro Flaschenventil, 150 € pro Flaschenschutzkappe. Preisänderungen vorbehalten.
c. Im Falle des Konkurses des Kunden hat Sprankle B.V. das Recht, die in Absatz b dieses Artikels genannten Beträge dem Kunden als Ersatzwert in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird dem Kunden nach der Rückgabe gutgeschrieben.
d. Der Kunde muss Sprankle B.V. oder einem von Sprankle B.V. benannten Spediteur die CO2-Flasche innerhalb von sechs Monaten nach dem Lieferdatum an dem Ort vorlegen, an dem sie an den Kunden geliefert wurde. Andernfalls ist Sprankle B.V. berechtigt, die in Absatz b dieses Artikels genannten Beträge in Rechnung zu stellen. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

11. Garantie

a. Die von Sprankle B.V. zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die die Waren bei normalem Gebrauch bestimmt sind. Der Kunde sollte täglich mindestens vier Liter Wasser aus dem Wasserspender zapfen.
b. Die Garantie des Herstellers c.q. Die Garantie von Sprankle B.V. in Bezug auf die Waren gilt für die Waren.
c. In jedem Fall beschränkt sich die Gewährleistung auf die kostenlose Änderung, Reparatur oder den Austausch aller Teile, die wegen nachweisbarer Material-, Herstellungs- oder Montagefehler unbrauchbar sind.
d. Die Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware verursacht wird oder daraus resultiert, sowie wenn die Ware unsachgemäß gelagert, transportiert, montiert oder gewartet wird. Wenn die Wartung c.q. Wenn der Kunde und/oder Dritte Änderungen an der Ware vorgenommen haben, erlischt die Garantie ebenfalls.
e. Sprankle B.V. erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die von ihr gelieferten Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sind.
f. Weist die gelieferte Ware einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler auf, so hat der Kunde das Recht, die gelieferte Ware nachzubessern. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Ersatzlieferung, wenn die Reparatur der gelieferten Ware nicht möglich ist.
g. Sprankle B.V. haftet nur für Schäden, die auf einen Mangel der gelieferten Waren zurückzuführen sind, gemäß den Bestimmungen in Artikel 12 (Haftung).
h. Der Kunde ist unter Androhung des Verfalls der Garantie verpflichtet, Sprankle B.V. jeden festgestellten Mangel sofort nach seiner Entdeckung per Einschreiben zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, ein defektes Teil aufzubewahren und das defekte Teil auf Verlangen von Sprankle B.V. frachtfrei an Sprankle B.V. zurückzusenden.
i. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn der Auftraggeber selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne schriftliche Zustimmung von Sprankle B.V. Arbeiten an der gelieferten Sache vornimmt oder den Gegenstand der Arbeiten vorgenommen hat.
j. Das Erlöschen der Garantie oder die unvollständige Erfüllung der Garantie seitens Sprankle B.V. setzt die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers nicht aus. Wenn Sprankle B.V. ihren Garantieverpflichtungen nicht nachkommt, beschränkt sich ihre Haftung auf die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz durch Dritte, jedoch erst, nachdem der Käufer Sprankle B.V. schriftlich in Verzug gesetzt und Sprankle B.V. eine angemessene Frist gesetzt hat, innerhalb derer Sprankle B.V. ihren Garantieverpflichtungen noch nachkommen kann.
k. Sprankle B.V. ist nicht verpflichtet, zu reparieren und/oder zu ersetzen oder anderweitig zu haften für Mängel, die sich aus staatlichen Vorschriften in Bezug auf die Art oder Qualität der verwendeten Materialien ergeben, sowie für Schäden an Lackierungen und Verchromungen, es sei denn, diese Schäden sind eine Folge von Qualitäts- und/oder Konstruktionsfehlern in anderen Teilen der Lieferung oder von Sprankle B.V. ausgeführten Arbeiten.

12. Haftung

a. Die Haftung von Sprankle B.V. ist in allen Fällen auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer von Sprankle B.V. in diesem Zusammenhang auszahlt. Wenn die Haftung von Sprankle B.V. nicht oder nicht vollständig gedeckt ist, ist die Haftung von Sprankle B.V. auf maximal den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Die Haftung von Sprankle B.V. ist jederzeit auf einen Betrag begrenzt, der den Verkaufswert des gelieferten Produkts nicht überschreitet.
b. Sprankle B.V. schließt jegliche Haftung für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Wasserschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen aus. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.
c. Sprankle B.V. ist niemals haftbar für Schäden, die durch den oder die von ihr beauftragten Dritten verursacht werden.
d. Sprankle B.V. haftet niemals für Schäden, die durch Defekte in den Wasserleitungen des Kunden, das Fehlen eines (elektronischen) Wasserstopps/Wasserschlosses und das Fehlen von ordnungsgemäßen Anschlüssen entstehen.
e. Sprankle B.V. kann nicht für eventuelle Unregelmäßigkeiten in der Qualität des Leitungswassers verantwortlich gemacht werden. Dies betrifft sowohl das eingehende Leitungswasser als auch das aus dem Wasserhahn kommende Leitungswasser.

13. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

a. Sprankle B.V. verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den europäischen und niederländischen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) (Englisch: GDPR).

14. Höhere Gewalt

a. Unzulänglichkeiten von Sprankle B.V. bei der Erfüllung des Vertrages können ihr nicht angelastet werden, wenn sie nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind, noch gehen sie aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder allgemein anerkannter Normen zu ihren Lasten und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Auflösung des Vertrages oder zu Schadensersatz.
b. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall technische Defekte, der unerwartete Ausfall von Dritten, Transportprobleme, Störungen in der Energieversorgung, Ausfälle der Telekommunikation/Unterbrechungen der elektronischen Nachrichtenübermittlung, Betriebsstörungen, Streiks, die Auswirkungen von Naturkatastrophen usw. Dies gilt auch dann, wenn diese Schwierigkeiten bei Dritten auftreten, die von Sprankle B.V. in die Ausführung des Vertrages einbezogen werden.
c. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als sechs Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht.

15. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

a. Das Rechtsverhältnis zwischen Sprankle B.V. und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
b. Streitigkeiten werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Limburg entschieden; Sprankle B.V. hat jedoch das Recht, die Angelegenheit dem Gericht am Wohnsitz des Kunden vorzulegen.

16. Schlussbestimmungen

a. Sprankle B.V. ist berechtigt, seine Preise und Tarife jederzeit zu ändern.
b. Sprankle B.V. hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, bereits erteilte Aufträge, soweit sie nicht (teilweise) ausgeführt wurden, innerhalb von 8 Kalendertagen nach dieser Änderung zu stornieren.
c. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen im Nachhinein als nicht verbindlich erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine ihr möglichst nahekommende ersetzt, während die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang weiter gelten.
d. Es gilt die aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website von Sprankle B.V. zu finden ist.

Sprankle B.V.

Asien Straße 15

6014 DA, Ittervoort (NL)

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